Unser Kunde hatte ein mehrere tausend Euro teures E-Mountain-Bike.
Als er in der Stadt unterwegs war, schließt er es an einen Laternenmast an, um ein paar Einkäufe zu erledigen. Als er wiederkommt, ist das Fahrrad weg. Es wurde gestohlen.
Der Kunde erstattet bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt .
Bei Hausratversicherungen nach herkömmlichen Versicherungssummenmodell ist es üblich, dass die Entschädigung für gestohlene Fahrräder prozentual beschränkt ist. Häufig findet man eine obligatorische Begrenzung auf 1 % der Versicherungssumme.
Bei einer angenommenen Versicherungssumme eines durchschnittlichen Wohnungshaushalts von 60.000,- € werden das gerade einmal 600,- €.
Die Hausratversicherung Optimal in der VSP basiert auf dem Wohnflächenmodell und kennt folglich keine Versicherungssummen, sodass eine prozentuale Beschränkung nicht möglich ist.
Im Rahmen des "Unbegrenzt-Ansatzes" unserer Hausratversicherung ist die Entschädigung bei Fahrraddiebstahl auch nicht absolut begrenzt.
Das bedeutet, ganz gleich wie teuer das Fahrad ist oder wieviele Fahrräder Ihr Kunde hat, gleicher unbegrenzter Schutz - gleicher Preis!