Unser Kunde ist an den Rollstuhl gebunden. Beim Besuch einer Kunstausstellung bedient er versehentlich seinen elektrischen Rollstuhl falsch und fährt rückwärts gegen ein Kunstobjekt. Dabei entsteht ein Bruch und ein Riss an dem Vitrinenstück.
DER SCHADEN IN BILDERN
Der Schaden
Durch das versehentliche Anfahren mit dem Rollstuhl wurde das Vitrinenstück nach hinten geschoben. Dabei blockierte das Lüftungsgitter eines der hinteren Beine wodurch es zum Bruch an der Verbindung zur Vitrine kam.
Deutlicher Riss
Die Vitrine aus dem Jahre 1966 vom Künstler Sigmar Polke wurde sichtlich beschädigt.
Mitverschulden des Ausstellers
Noch zu klären ist, ob den Aussteller ein Mitverschulden trifft. Das Vitrinenstück war nicht durch Absperrungen oder dergleichen gesichert. Durch die freie Zugänglichkeit wurde das Missgeschick begünstigt.
ein anderer WINKEL
Der Riss geht bis in den Innenbereich der Vitrine. Auch wurde die Verbindungsfuge in der Ecke auseinander-gedrückt
ReparAtur
Nach den Restaurationsarbeiten bleibt eine "Lackträne" zurück. Im Ergebnis bleibt eine dauerhafte Wertminderung in Höhe von 2% des Verkehrswertes von ca. 25 Mio. € bestehen.
DURCH KUNSTGUTACHTER FESTGESETZTE BLEIBENDE WERTMINDERUNG
bis 25 Mio. €
Aktueller Verkehrswert des Kunstobjektes
500.000 €
Ausgleich für die Wertminderung
Hohe Deckungssummen in der Privathaftpflicht
Exemplarisch
Dieser Schadenfall ist sicher nicht repräsentativ. Solche Schadenfälle stellen natürlich nicht die Masse der Standardschadenfälle in der Privathaftpflicht dar. Dieser tatsächlich so passierte Schaden zeigt jedoch, warum in der PHV so hohe Deckungssummen im Einzelfall wichtig und existenzsichernd sein können.
50 Mio. €
Die PrivatHaftpflicht in der VSP
Gut zu wissen - Im Rahmen der Vermögenssicherungspolice bietet die Privathaftpflicht eine Deckungssumme für Sach- und Personenschäden bis zu 50 Mio. €