Unter bestimmten Umständen, wie auch in dem folgenden Fall, kommen die hauseigenen Schadenregulierer der Generali zum Einsatz.
Der Schadenregulierer konnte in kürzester Zeit und ausgestattet mit entsprechenden Kompetenzen Maßnahmen auf den Weg bringen und verschiedene Dienstleister beauftragen.
Unter großem persönlichen Einsatz überwachte und koordinierte er in Abstimmung mit einem Bausachverständigen das Zusammenspiel der verschiedenen Gewerke.
Nur so war es möglich, die notwendigen Sanierungsarbeiten in dieser Zeit durchzuführen. Gleichzeitig ist er ständiger Ansprechpartner der betroffenen Kunden, informiert und berät diese über das Vorgehen und die zu treffenden Maßnahmen.
Im neu gebauten Holzhaus einer jungen Familie, in das diese erst ein paar Wochen wohnte, ist durch Bruch der Zuleitung zur Waschmaschine oberhalb des Aquastopps das gesamte Erdgeschoss unter Wasser gesetzt worden. Das Geschoss musste komplett entkernt werden.
Einen Tag vor Silvester verließ die Familie das Haus, um noch einige Besorgungen für den Jahreswechsel zu machen.
Zu diesem Zeitpunkt lief das Reinigungsprogramm der Waschmaschine, welche sich im Hauswirtschaftsraum im Erdgeschoss befindet.
Nach ca. 3 Stunden kehrte die Familie zurück und fand 1 cm frei stehendes Wasser in mehreren Räumen vor. Das Wasser konnte über einen längeren Zeitraum ungehindert austreten und so auch auf Bodenbeläge, Estrich- und Dämmschichten sowie tragenden Holzbalken einwirken.
Der Schaden war sehr emotional für die Familie.
Es ist das erste Haus, in das viel Eigenleistung investiert wurde und in dem die Familie erst wenige Wochen wohnte.
Der Schlauch des Waschmaschinen-Zulaufes riss oberhalb des Aquastopps ab. So konnte unbemerkt Wasser austreten.
Es ist noch gut zuerkennen, wo das Wasser stand. In Boden und Estrich wurden Bohrungen zum Trocknen der Beläge vorgenommen.
Das in den Wohnräumen verlegte Klick-Vinyl ist durch die Wassereinwirkung nicht mehr zu gerbrauchen.
Hier eine Detailansicht der Unterseite des Bodenbelags mit deutlich erkennbaren Wassermalen.
Über die Randfugen des schwimmend verlegten Belags konnte das Wasser zwischen Vinyl und Estrich gelangen.
Feuchteränder an den tragenden Balken
Der Estrich hat Feuchtigkeit gezogen und es sind Schimmelanhaftungen zu erkennen.
Bereits am zweiten Tag nach dem Schaden am Neujahrstag leitete die durch die Generali beauftragte Sanierungsfirma erste Maßnahmen zur Raumtrocknung ein. In den Tagen danach Installationen zur Trockung der Unterestrich-Dämmung.
Hier ist der Hauswirtschaftsraum zu und die Installation zur Unterestrich-Trocknung sowie Raumentfeuchter zu sehen, nachdem Oberbodenbelag entfernt worden ist.
Installation zur Unterestrich-Trocknung
Auch hier muss der Estrich getrocknet werden. Der Boden des Badezimmers ist nicht wie sonst üblich gefließt, sondern mit einem so genannnten Steinteppich ausgelegt. Auch dieser muss enfernt und erneuert werden.
Für die Trocknung der Räume insbesondere zur Aufnahme der Entstehenden Luftfeuchtigkeit, ist es erforderlich das Obergeschoss abzuschotten, damit die Feuchtigkeit nicht entweichen kann oder von Außen nachgezogen wird.
Auch in Küche und Essbereich musste der Oberbelag entfernt und der Estrich getrocknet werden. Für die Sanierungsarbeiten muss die Küche demontiert werden. Die Arbeitsplatte muss ersetzt werden, da diese nicht entfernt werden kann ohne Schaden zu nehmen.
Messung der absoluten Luftfeuchte im Bohrloch
Hier wird die Feuchtigkeit im Holzbalken gemessen.
Hier sind Oberbodenbelag und Möbel noch da.
Alle Möbel wurden ausgeräumt, der Bodenbelag entfernt und entsorgt, sowie Trocknungs- und Luftentfeuchtungsanlagen installiert.
Kosten für die Einlagerung des Hausrats während der Sanierungsarbeiten inkl. Transport
Hotelkosten während der unbewohnbarkeit des Hauses aufgrund der Sanierungsarbeiten
Dauer der SANIERUNGSARBEITEN
Bodenbelag
Maler und Trockenbau
Arbeiten am Estrich
Badezimmer
Nebenarbeiten
(Elektriker, Ofenbauer etc.)
Trocknung und Abbruch
Sachschaden in Summe
zzgl. Bewegungs- und Schutzkosten
zzgl. reine Entsorgungskosten
(Deponie Bodenbeläge usw.)
SCHADenHÖHE
Hausrat
SCHADENHÖHE
Gebäude
SCHADEN insgesamt
Während der drei Monate andauernden Sanierung war das Haus nicht bewohnbar. Die Familien wurde für diese Zeit in einem komfortablen Gasthof untergebracht.
Das Mobiliar und sonstiger Hausrat mussten während der Sanierungsarbeiten eingelagert werden.
Auch der Transport der eingelagerten Möbel etc. zum Lagerort und später wieder zurück ins Haus ist nicht günstig. Der Aufwand entspricht dem zweier Umzüge.
Durch den "Unbegrenzt-Ansatz" der VSP gibt es fast keine Beschränkung durch Versicherungssummen oder bei der Übernahme von Kosten, die bei der Regulierung eines Schadens anfallen.
Dies war in diesem speziellen Fall wichtig, da die zusätzlichen Kosten neben dem Schaden am Gebäude und Bestandteilen erheblich waren. Der Kunde hätte bei sonst üblicher begrenzter Kostendeckung wohl einen guten Teil selbst tragen müssen.
Da der Kunde die VSP bei seinem Vermögensberater abgeschlossen hatte, war dies jedoch kein Problem. Alle Kosten wurden vollständig getragen bzw. erstattet.
Der Hausrat selbst nahm durch das Wasser keinen Schaden. Dennoch beläuft sich der Hausratschaden auf rund 11.000,- €. Diese Summe kam ausschließlich durch die Kosten für die Einlagerung des Hausrates und die Unterbringung der Familie während der Sanierungsarbeiten zustande.
Insgesamt ist die Schnelligkeit und der reibungslose Ablauf beim Zusammenwirken der verschiedenen für die Sanierung erforderlichen Gewerke in diesem Fall hervorzuheben.
Insbesondere durch den engagierten Einsatz des zuständigen Schadenregulierers wurden in kürzester Zeit Maßnahmen veranlasst und konnten direkt unbürokratisch vor Ort Zusagen bzgl. Kostentragung und die Koordinierung entsprechender Maßnahmen erfolgen. Noch am Neujahrstag rückte das erste beauftragte Unternehmen an und stellte entsprechende Installationen im Rahmen erster Trocknungsmaßnahmen auf. So konnte auch eine Vergrößerung des Schadens durch längere Einwirkung der Feuchtigkeit verhindert werden.
Sanierungsfälle dieser Art und Größenordnung benötigen nicht selten deutlich mehr als drei Monate bis die Immobilien wieder bezugsfähig sind.