Mängel am neuen Gebrauchten
Unser Kunde hat sich einen jungen Gebrauchtwagen gekauft.
Ein paar Tage nach dem Kauf hat er eine Panne.
Seine Werkstatt stellt beim Check eindeutige Mängel fest, die schon bei Kauf bestanden haben müssen. Der Verkäufer musste diese also gekannt und verschwiegen haben.
Daraufhin reklamiert unser Kunde das Fahrzeug beim Händler.