Beim Flug von Italien nach Deutschland wurde der hochwertige Koffer unseres Kunden stark beschädigt und kann nicht mehr genutzt werden. Eine Reparatur ist ausgeschlossen.
Der Kunde hätte auch einen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft, da das Gepäck während der Obhut durch die Fluggesellschaft beschädigt worden war. Jedoch wäre hier maximal der Zeitwert oder eine Ausgleichszahlung wegen Wertverlust zu erreichen. In der Reisegepäckversicherung wird der Neuwert entschädigt.
Da der Kunde uns alle notwendigen Flugunterlagen übermittelt hat, kann jedoch teilweise bei der Fluggesellschaft regressiert, also ein Teil der Entschädigung eingefordert werden. Der Kunde spart sich insofern auch das Prozedere dort seinen Entschädigungsanspruch durchsetzen zu müssen.